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   BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04   

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BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04 (https://dejure.org/2006,1792)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2006 - 4 AZR 622/04 (https://dejure.org/2006,1792)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 (https://dejure.org/2006,1792)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den Großhandel und Außenhandel Niedersachsen; Ermittlung des betrieblich-fachlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages ausgehend vom herkömmlichen Betriebsbegriff; Vermittlung von Konsumwaren an ...

  • Judicialis

    HGB §§ 383 ff.; ; HGB § 392; ; Lohntarifvertrag für den Groß- und Außenhandel Niedersachsen vom 9. Juni 2000

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrages für den Groß- und Außenhandel; Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel bei Betreiben einer Filiale durch einen Kommissionär; Reichweite einer Erklärung des Verzichts auf Einhaltung von tariflichen Ausschlussfristen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel bei Betreiben einer Filiale durch einen Kommissionär ? Reichweite einer Erklärung des Verzichts auf Einhaltung von tariflichen Ausschlussfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 472 (Ls.)
  • DB 2006, 1964
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist (Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - BAGE 97, 107, 125) und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss.
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das konkrete Tätigkeitsbeispiel unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129), wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Lohngruppen genannt wird oder eine Tätigkeit vom Beispiel nicht voll erfasst wird (Senat 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2) oder wenn die Tarifvertragsparteien in anderer Weise eindeutig zum Ausdruck gebracht haben, dass die Erfüllung einer Beispielstätigkeit nach ihrem Willen nicht für die Zuordnung zu der Lohngruppe ausreichen soll (BAG 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zum Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie).
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05

    Eingruppierung einer angelernten Serviererin

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das konkrete Tätigkeitsbeispiel unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129), wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Lohngruppen genannt wird oder eine Tätigkeit vom Beispiel nicht voll erfasst wird (Senat 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2) oder wenn die Tarifvertragsparteien in anderer Weise eindeutig zum Ausdruck gebracht haben, dass die Erfüllung einer Beispielstätigkeit nach ihrem Willen nicht für die Zuordnung zu der Lohngruppe ausreichen soll (BAG 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zum Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    Der Anwendbarkeit der Ausschlussfristenregelung kann auch § 242 BGB entgegenstehen, wenn der Schuldner den Gläubiger veranlasst hat, die fristwahrenden Schritte nicht vorzunehmen, etwa indem er ihm versichert hat, die Leistungsverpflichtung beim Bestehen der sonstigen Voraussetzungen auch ohne formelle Geltendmachung zu erfüllen (BAG 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140, 145 f.).
  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94

    1. Eingruppierung Ärztin (Arzt) im Medizinischen Dienst

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das konkrete Tätigkeitsbeispiel unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (Senat 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94 - BAGE 80, 122, 129), wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Lohngruppen genannt wird oder eine Tätigkeit vom Beispiel nicht voll erfasst wird (Senat 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2) oder wenn die Tarifvertragsparteien in anderer Weise eindeutig zum Ausdruck gebracht haben, dass die Erfüllung einer Beispielstätigkeit nach ihrem Willen nicht für die Zuordnung zu der Lohngruppe ausreichen soll (BAG 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 - zum Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie).
  • BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66

    Voraussetzungen der Aufrechenbarkeit der Kaufpreisschuld bezüglich einer vom

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    So kann beispielsweise gegenüber dem Kommissionär mit der Kaufpreisforderung aufgerechnet werden (Roth in Koller/Roth/Morck § 392 Rn. 6), sogar mit solchen Forderungen, die aus einem anderen Schuldverhältnis der Vertragspartner herrühren (BGH 19. November 1968 - VI ZR 215/66 - NJW 1969, 276).
  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 156/98
    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    Andernfalls würde den Beispielen entgegen dem Willen der Tarifvertragsparteien der typische Charakter für ihre Vergütungsgruppen abgesprochen (st. Rspr., vgl. nur 24. Februar 1999 - 4 AZR 156/98 - ZTR 1999, 323).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00

    Formularmäßige Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag;

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    Das ergibt sich aus der Struktur der wechselseitigen Rechte und Pflichten und ist für den auch hier zu Grunde liegenden Mustervertrag der Beklagten vom Bundesgerichtshof bereits entschieden worden (20. März 2003 - I ZR 225/00 - NJW-RR 2003, 1056, 1058, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35, 38 f.; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04
    Die Beendigung der Wirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages hat zur Folge, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages auch für Außenseiter weiter gelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG; st. Rspr., vgl. nur Senat 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 68; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 212/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 32).
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 471/97

    Geltung der Einzelhandelstarifverträge für Großbäckerei mit Direktvertrieb

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97

    Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 528/94

    Tarifauslegung: Landwirtschaftliche Betriebe und deren Nebenbetriebe

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 617/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 620/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75

    Tarifverträge - Papierindustrie - Anspruch auf dreizehntes Monatseinkommen -

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 610/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 621/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 76/04

    Tarifanwendbarkeit - Begriff des Großhandels - Eingruppierung eines

  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 616/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Ihre Nichteinhaltung ist eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 51 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 22 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 55).
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

    Nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG) ist dies jederzeit möglich (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 51 f.) .
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, der dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (Senat 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 22).
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